Rimbach
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47 „Am Mühlbächlein – Nord-westlich Gerhart-Hauptmann-Straße“



Datum von: 13.11.2023
Datum bis: 14.12.2023 einschließlich

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rimbach hat in ihrer Sitzung am 08.11.2023 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47 „Am Mühlbächlein – Nord-westlich Gerhart-Hauptmann-Straße“ gefasst und beschlossen das Bauleitplanverfahrens als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. Zudem wurde der Bebauungsplan als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Im Auftrag der Gemeinde Rimbach werden Sie hiermit als Behörde oder Träger öffentlicher Belange am Verfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und bitten Sie eine Stellungnahme zum Planentwurf sowie der Begründung mit Umweltbericht abzugeben.

Wir bitten um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis zum 14.12.2023.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss-fassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe der Stellungnahme einverstanden. Das Büro Planungsgruppe Darmstadt, Alicenstraße 23, 64293 Darmstadt ist mit der Auswertung der Stellungnahmen beauftragt. Sie willigen ein, dass die Stadt Karben und das o.g. Büro Ihnen postalisch oder per Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie sind gemäß Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadt und dem o.g. Büro um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadt und dem o.g. Büro die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten Verlangen.

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Ansprechpartner

Sebastian Pufe

Planungsgruppe Darmstadt
Raabe Schulz Heidkamp Partnerschaft mbB
Architekten und Stadtplaner
Partnerschaftsgesellschaft
Alicenstrasse 23
64293 Darmstadt
beteiligung@planungsgruppeda.de
Tel 06151 9950-13
Fax 06151 9950-22

Stellungnahme

Stadt: Rimbach
Plan-Name: 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47 „Am Mühlbächlein – Nord-westlich Gerhart-Hauptmann-Straße“

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