Birkenau
1. Änderung des Bebauungsplans "Carlebachmühle"



Datum von: 10.11.2025
Datum bis: 12.12.2025 einschließlich


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Birkenau hat in ihrer Sitzung am 16.09.2025 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans „Carlebachmühle“ aufzustellen und im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Gleichzeitig wurde der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Carlebachmühle“ und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m § 13a BauGB beschlossen.

Wir teilen Ihnen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Auftrag der Gemeinde Birkenau mit, dass der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Carlebachmühle“, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) , bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO)) und der Begründung, in der Zeit von Montag, den 10.11.2025 bis einschließlich Freitag, den 12.12.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Birkenau (https://www.birkenau.de/unsere-gemeinde/bauen-wohnen/bebauungsplaene) veröffentlicht wird und im Rathaus der Gemeinde, Hauptstr. 119 in 69488 Birkenau während der allgemeinen Dienststunden ausliegen.

Wir bitten um Zusendung Ihrer Stellungnahme an uns bis zum 12.12.2025
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe der Stellungnahme einverstanden. Das Büro Planungsgruppe Darmstadt, Alicenstraße 23, 64293 Darmstadt ist mit der Auswertung der Stellungnahmen beauftragt. Sie willigen ein, dass die Gemeinde Sulzbach (Taunus) und das o.g. Büro Ihnen postalisch oder per Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie sind gemäß Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, gegenüber der Gemeinde und dem o.g. Büro um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Art. 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Gemeinde und dem o.g. Büro die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten Verlangen.

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Ansprechpartner

Diana Dönges

Planungsgruppe Darmstadt
Raabe Schulz Dr. Gehrmann Partnerschaft mbB
Architekten und Stadtplaner
Partnerschaftsgesellschaft
Alicenstrasse 23
64293 Darmstadt
beteiligung@planungsgruppeda.de
Tel 06151 9950-26

Stellungnahme

Stadt: Birkenau
Plan-Name: 1. Änderung des Bebauungsplans "Carlebachmühle"

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